Rechtsgebiete
Die deutsche Rechtsordnung besteht in erster Näherung aus zwei wesentlichen Rechtsgebieten, welche sich selbst jeweils mannigfach untergliedern.
Tätigkeitsschwerpunkte und Referenzen
Die folgenden Rechtsgebiete stellen die derzeitigen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei dar. In allen angegebenen Rechtsgebieten wurden bereits entsprechende Mandate bearbeitet und Erfahrungswerte gesammelt.