Privatrecht/ Zivilrecht

Das Privatrecht (oft auch Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Im Privatrecht gilt grundsätzlich die Privatautonomie. Das bedeutet, die Rechtssubjekte können (im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung) ihre Rechtsverhältnisse frei bestimmen und daher grundsätzlich Verträge jeder Art schließen. Entsprechend dem gewählten Vertragstyp (Werkvertrag, Dientsvertrag, Telekommunikationsvertrag etc.) gibt das Privatrecht in den verschiedenen Gesetzbüchern verbindliche und unverbindliche (vertraglich anders gestaltbare) Rahmenbedingungen vor.

Unsere Kanzlei kann Referenzen in folgenden Bereichen des Privatrechts vorweisen:

- Vertragsrecht

- Handelsrecht

- Mietrecht

- Arbeitsrecht

- Erbrecht

- Familienrecht

- Versicherungsrecht

- Internationales Recht

- Grundstücksrecht und Immobilienrecht

- Reiserecht

- Schmerzensgeld und Schadensersatz

- Wirtschaftsrecht

- Vereinsrecht

- Zwansgvollstreckungsrecht