Sonstiges öffentliches Recht

Das neben dem Verwaltungsrecht (sonstige) öffentliche Recht umfasst weitere Spezialgebiete zur Regelung der Verhältnisse zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten, welche aufgrund ihrer hervorgehobenen Bedeutung in eigenen Rechtsgebieten geregelt wurden (z. B. Strafrecht, Beamtenrecht, Steuerrecht etc.).

Unsere Kanzlei kann Referenzen in folgenden Bereichen des Sonstigen öffentlichen Rechts vorweisen:

- Sozialrecht

- Strafrecht

- Ordnungswidrigkeitenrecht