Vergütung

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt die Gebührenabrechnung nach Streitwerten. Alle Mandate werden grundsätzlich nach Gegenstandswerten oder Streitwerten abgerechnet.

Die je nach Gegenstands- oder Streitwert anfallenden Gebühren können Sie hier nachlesen: Gebührentabelle

Bitte beachten Sie bei der Prüfung der Gebühren, dass es sich um Nettobeträge handelt und je nach Streitgegenstand und Tätigkeit die im Einzelfall zu berechnende Gebühr durch einen Multiplikator im Rahmen von 0,5 bis 2,5 errechnet wird. Jede rechtliche Angelegenheit löst eine - im Falle mehrere Verfahrensschritte ggf. auch mehrere - Gebühren aus.

Darüber hinaus kann es im Einzelfall sinnvoll sein, eine pauschale oder Stundenhonorarvereinbarung abzuschließen. Dies kommt vornehmlich bei der Vertragsgestaltung in Betracht oder wenn ein Streitwert schwer zu ermitteln ist bzw. besonders komplexe Rechtsfragen zu beurteilen sind.

Für weitere Informationen über entstehende Kosten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.